
physische Lieferung durch Vertragserfüllung in Natur; bei einem Termin- bzw. Terminkontraktgeschäft die Andienung durch Lieferung des zugrunde liegenden Marktgegenstands (Underlying) zur Terminfälligkeit gemäß den Börsenregeln bzw. Vertragsbestimmungen. Dies geschieht durch Vollzug des mit Begründun...
Gefunden auf
https://www.deifin.de/glossar
Keine exakte Übereinkunft gefunden.